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Atemluft ist ein Lebensmittel.

Nur bei einer hygienisch sauberen Lüftungsanlage sind die Gesundheit und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sowie die Qualität Ihrer Produkte sichergestellt.
Hygiene Inspektion SWKI VA 104-10
Lüftungshygiene
Lebensmittelhygiene
Spezialdienstleistungen

Richtlinien und Gesetze

Die SWKI-Richtlinie VA104-01 legt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische
Anlagen und Geräte fest. Die Richtlinien des SWKI sind bei der Installation, dem
Betrieb und im Unterhalt grundsätzlich umzusetzen. Lüftungsanlagen mit Befeuchtung
sollten alle 2 Jahre, solche ohne Befeuchtung alle 3 Jahre einer Hygieneinspektion
unterzogen werden.



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