
Die SWKI-Richtlinie VA104-01 legt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische
Anlagen und Geräte fest. Die Richtlinien des SWKI sind bei der Installation, dem 
Betrieb und im Unterhalt grundsätzlich umzusetzen. Lüftungsanlagen mit Befeuchtung 
sollten alle 2 Jahre, solche ohne Befeuchtung alle 3 Jahre einer Hygieneinspektion 
unterzogen werden.
   
